Wie verfasse ich ein Testament?

Ein Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Der volle Namenszug, Datums- und Ortsangabe sind ebenfalls wichtig. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.

Für Privatpersonen ist ein Testament sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als es der Gesetzgeber vorsieht, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.

Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

Falls Sie sich für ein gemeinschaftliches Testament entscheiden, sollten Sie daran denken, dass dieses nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten Sie alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichten.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

www.bmj.de